Unsere Region im nördlichen Weserbergland hat eine fast 400 jährige Tradition der Glasherstel-
lung. Ihre kulturgeschichtliche Entwicklung und Bedeutung den Bürgern und Gästen unserer Region bewusst zu machen, ihnen die Vielfalt der kreativen Gestaltungmöglichkeiten mit Glas zu vermitteln und Begegnungen mit historischer und moderner Glaskunst zu ermöglichen, das ist das Ziel des im Jahr 2006 gegründeten Trägervereins für diese Aktivitäten. Wir laden Sie ein, sich hier über unsere Arbeit und aktuellen Projekte zu informieren.
Gleich nach der Gründung ist das Forum Glas in das Vereinsregister des Amtsgerichts Hameln eingetragen worden. Das war die Voraussetzung, um vom Finanzamt Hameln als gemeinnützig anerkannt zu werden. Wer durch eine Spende die Arbeit des Forums fördern möchte, erhält dafür eine steuermindernde Spendenquittung.
Jedes Mitglied unterstützt durch seinen Beitrag ebenfalls die Arbeit des Forum Glas, wird über die Aktivitäten des Vereins informiert und hat die Möglichkeit, mit einer Vorzugsgebühr an den Exkursionen des Forums teilzunehmen.
Inzwischen hat das Forum Glas 35 Mitglieder und strebt durch beitragslose wechselseitige Mitgliedschaften ein enges Kontaktnetz zum gegenseitigen Erfahrungsaustausch mit ähnlichen Trägervereinen von Glasaktivitäten in Deutschland an.
Der Verein erhebt Mitgliedsbeiträge, über deren Höhe die Mitgliederversammlung entscheidet. Die Beiträge sind im ersten Quartal des Geschäftsjahres zu entrichten. Sie werden in der Regel im Bankeinzugsverfahren eingezogen.
1. Mindestbeitrag
Der Mindestbeitrag pro Kalenderjahr beträgt 25,- €; im Eintrittsjahr entsprechend der Zahl der Monate anteilig aufgerundet auf volle Euro, sofern das neue Mitglied sich nicht für den vollen Beitrag entschieden hat.
2. Freiwillige Beitragsleistungen
Zur Finanzierung seiner Projekte begrüßt der Verein die Bereitschaft, den Mindestbeitrag freiwillig zu erhöhen. Diese Bereitschaft kann direkt beim Eintritt erklärt oder später mit Schreiben an den Vorstand jeweils zum Ende des folgenden Kalendermonats geändert werden.
3. Nachweis über Spendenleistungen
Zur Vorlage beim Finanzamt erhält jedes Mitglied unaufgefordert jeweils spätestens bis zum 31. März des Folgejahres einen Nachweis über Spendenleistungen im Vorjahr.
4. Beitragsfreie Mitgliedschaften in Vereinen mit vergleichbarer Zielsetzung
Mit dem Ziel enger fachlicher Kooperation kann der Vorstand mit Zweidrittelmehrheit die Mitgliedschaft bei Vereinen mit gleicher oder ähnlicher Zielsetzung beschließen. Derartige Mitgliedschaften sind auf Gegenseitigkeit beitragsfrei.
5. Beitragsfreie Ehrenmitgliedschaften
Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.
Beschlossen durch die Gründungsversammlung am 28. März 2006.
Wenn Sie unsere in der Satzung genannten Ziele unterstützen möchten, würden wir uns sehr über eine Spende von Ihnen freuen. Bitte geben Sie an, ob Ihre Spende zweckgebunden z.B. für das Glashaus oder den Glasskulpturenweg bestimmt sein soll. Für Ihre Überweisung haben Sie folgende Konten zur Wahl: