Unsere Region im nördlichen Weserbergland hat eine fast 400 jährige Tradition der Glasherstel-
lung. Ihre kulturgeschichtliche Entwicklung und Bedeutung den Bürgern und Gästen unserer Region bewusst zu machen, ihnen die Vielfalt der kreativen Gestaltungmöglichkeiten mit Glas zu vermitteln und Begegnungen mit historischer und moderner Glaskunst zu ermöglichen, das ist das Ziel des im Jahr 2006 gegründeten Trägervereins für diese Aktivitäten. Wir laden Sie ein, sich hier über unsere Arbeit und aktuellen Projekte zu informieren.
Satzung Forum Glas e.V.
Verein zur Förderung der Glasgeschichte und Glasgestaltung
in der Deister-Süntel-Region
§ 1 Name und Sitz des Vereins
1.
Der Verein führt den Namen "Forum Glas e.V. - Verein zur Förderung der Glasgeschichte und Glasgestaltung in der Deister-Süntel-Region" und soll in das Vereinsregister eingetragen werden.
2.
Er hat seinen Sitz in Bad Münder am Deister. Gerichtsstand ist Hameln.
§ 2 Zweck und Zweckverwirklichung des Vereins
1.0
Zweck des Vereins ist die Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere
1.1
durch die Erforschung und Dokumentation der Geschichte der Glasherstellung in der Deister-Süntel-Region,
1.2
durch die weitere Ausgestaltung des Glasskulpturenweges,
1.3
durch Ausstellungen über Glasgestaltung in Gegenwart und Vergangenheit und Exkursionen zu Glasmuseen und deren Ausstellungen,
1.4
durch die Vermittlung handwerklicher Techniken der Glasgestaltung in einem Glashaus Bad Münder.
2.0
Alle Aktivitäten sollen getragen sein von dem Ziel, die Menschen an den Mythos Glas als einen der ältesten Werkstoffe der Menschheit heranzuführen und zu begeistern.
3.0
Die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen soll einen hohen Stellenwert haben. Darum hat die museumspädagogisch vorbildliche Gestaltung des Glashauses Vorrang vor anderen Zielsetzungen.
§ 3 Gemeinnützigkeit des Vereins
1.0
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Er ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
2.0
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
3.0
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 4 Geschäftsjahr
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 5 Mitgliedschaft
1.0
Mitglieder des Vereinskönnen alle natürlichen und juristischen Personen werden. Die Mitgliedschaft ist beim Vorstand zu beantragen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Die Mitglieder übernehmen die Verpflichtung, sich für die Ziele und Aufgaben des Vereins einzusetzen.
2.0
Bei außergewöhnlichen Verdiensten um den Verein entscheidet die Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstandes mit Mehrheit über die Verleihung einer Ehrenmitgliedschaft.
3.1
Die Mitgliedschaft endet durch Tod bei natürlichen Personen, durch Erlöschen bei juristischen Personen, durch schriftliche Austrittserklärung oder durch Ausschluss.
3.2
Die Austrittserklärung ist bis spätestens zwei Monate vor Ablauf des Kalenderjahres an den Vorstand zu richten. Die Mitgliedschaft endet mit Ablauf des Kalenderjahres.
3.3
Der Ausschluss kann erfolgen, wenn die Bestimmungen der §§ 2,3 und 6 gröblich verletzt oder das Ansehen des Vereins schwerwiegend geschädigt worden ist. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand mit Zweidrittelmehrheit nach Anhörung des Mitglieds. Die Mitgliedschaft endet bei Ausschluss sofort.
§ 6 Beiträge
Der Verein erhebt Mitgliedsbeiträge, über deren Höhe die Mitgliederversammlung entscheidet. Die Beiträge sind im ersten Quartal des Geschäftsjahres zu entrichten. Sie werden in der Regel im Bankeinzugsverfahren eingezogen.
§ 7 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung, der Vorstand und der Beirat.
§ 8 Mitgliederversammlung
1.0
Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand, nimmt den Rechenschaftsbericht des Vorstandes entgegen und entlastet den Vorstand. Ferner entscheidet sie über Satzungsänderungen und die Auflösung des Vereins. Sie wählt aus ihrer Mitte zwei Kassenprüfer/-innen für das jeweilige Geschäftsjahr.
2.0
Die Mitgliederversammlung wird einmal im Geschäftsjahr - spätestens zum 30.6. - sowie im Bedarfsfall von der/dem Vorsitzenden oder im Verhinderungsfalle dem/der Stellvertreter/-in unter Bekanntgabe der Tagesordnung drei Wochen vor der Versammlung schriftlich einberufen. In eiligen Fällen genügt eine Einladungsfrist von vier Kalendertagen. Die Erweiterung der Tagesordnung ist mit Zustimmung der Mehrheit der anwesenden Mitglieder möglich. Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig.
3.0
Bei Abstimmungen hat jedes Mitglied eine Stimme, die Übertragung von Stimmen ist nicht zulässig. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder offen gefasst.
Auf Antrag eines Fünftels der anwesenden Mitglieder wird geheim abgestimmt.Für eine Satzungsänderung ist eine Mehrheit von 2/3 der erschienen Mitglieder erforderlich.
4.0
Die Mitgliederversammlung wird von der/dem Vorsitzenden oder im Verhinderungsfall von einem anderen Mitglied des Vorstandes geleitet. Von den Beschlüssen der Versammlung ist ein Protokoll zu fertigen, das vom Versammlungsleiter und der Protokollführung zu unterzeichnen ist.
Der Vorstand leitet die Vereinsgeschäfte in gemeinsamer Verantwortlichkeit. Er entscheidet über die Verwendung der verfügbaren Mittel und die Berufung von Beiratsmitgliedern.
2.0
Der Vorstand besteht aus:
- der/dem Vorsitzenden,
- der/dem stellvertretenden Vorsitzenden,
- einem Vorstandsmitglied für den Bereich Glasgeschichte,
- einem Vorstandsmitglied für den Bereich Glasgestaltung,
- der/dem Schatzmeister/-in,
- der/dem Schriftführer/-in.
3.0
Der Vertretungsvorstand i.S. des BGB § 26 besteht aus der/dem Vorsitzenden und der/dem stellvertretenden Vorsitzenden. Jeder ist allein vertretungsfähig.
4.0
Die Vorstandsmitglieder werden mit einfacher Mehrheit von der Mitgliedersammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt und führen danach die Geschäfte bis zur Neuwahl weiter.
5.0
Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Beschlüsse können auch im schriftlichen Umlaufverfahren gefasst werden, wenn dem kein Vorstandsmitglied widerspricht.
§ 10 Beirat
1.0
Durch Vorstandsbeschluss kann der Vorstand Persönlichkeiten in den Beirat berufen, die sich den Zielen und Projekten des Vereins verbunden fühlen und die Aktivitäten des Vereins durch fachlichen Rat oder auf andere Weise unterstützen.
2.0
Der Vorsitzende übernimmt für den Beirat die Geschäftsführung und leitet die Sitzungen, die nach Bedarf oder auf Wunsch einzelner Beiratsmitglieder stattfinden.
§ 11 Auflösung des Vereins
1.0
Die Mitgliederversammlung kann mit Zwei-Drittel-Mehrheit der anwesenden Mitglieder die Auflösung des Vereins beantragen. Wird diesem Antrag auf einer weiteren Mitgliederversammlung wiederum mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit zugestimmt, ist der Verein aufzulösen.
2.0
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Stadt Bad Münder mit der Auflage, das Vermögen unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke der Heimatpflege und Heimatkunde zu verwenden und vorhandene Sammlungen bzw. Dokumentationen für die Stadt zu erhalten, indem sie in die Obhut des Museum Bad Münder gegeben werden.
Beschlossen durch die Gründungsversammlung in Bad Münder am 28, März 2006
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würden wir uns sehr über eine Spende von Ihnen an das gemeinnützige Forum
Glas e.V. freuen. Wünschen Sie eine spezielle Verwendung, dann sprechen Sie
uns gern an. Für Ihre Überweisung haben Sie beide Konten zur Wahl.
Volksbank Bad Münder
Ktnr: 445 169 00
BLZ: 254 917 44
Sparkasse Weserbergland
Ktnr: 809 954
BLZ: 254 501 10
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